Grobe Abweichung von der Baubeschreibung


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Abgeschickt von R.A. am 27 Januar, 2006 um 14:30:34

Hallo,
unsere ETW ist noch im Bau, die Baubeschreibung beurkundet und Bestandteil des Kaufvertrages. Unser Objekt ist Bj. 1966, wird kernsaniert, lt. Baubeschreibung und Kaufvertrag wird das Objekt den heutigen Regeln der Baukunst entsprechen. Nun hat sich herausgestellt, dass:
1.) Die Tragfähigkeit der Geschossdecke (DG) nicht dem heutigen Standart entspricht (Wir können ohne Vorbehalte des Statikers weder einen Kaminofen noch unser Wasserbett stellen)
2.) Anstelle von in der Baubeschreibung für alle Stockwerke explizit augeführten gemauerten Vollgipswänden nun im DG lediglich Ständerwerk zur Innenraumaufteilung erfolgt (Leichtbauweise mit Alustangen und Gipskartonplatten)
Wir sehen den Wert des Objektes dadurch erheblich gemindert und behalten uns derzeit vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Wie hoch sind unsere Chancen auf a.) Rücktritt vom Kaufverztrag und b.) Wertminderungsausgleich und wenn b.) wie hoch %/Kaufpreissumme?
Danke
R.





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