Abstandsflächen


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Abgeschickt von Sven Jnghans am 28 Januar, 2006 um 12:43:43

Reihenhäuser. Nachbar will an Dachgeschoß (in ca. 4.50 Höhe)Balkon bauen der ca.2.5 m nach vorn ragt und ca. 2 m Abstand zu unserer Hausgrenze haben soll. Sicht ins Grüne wird uns eingeschrängt und evtl. mehr Schatten auf unsere Terasse geworfen. Welche Rechte habe ich? Welche Abstandflächen sind einzuhalten? Grundsätzlich haben wir ein sehr gutes Nachbarschaftsverhältnis, was wir natürlich nicht gefährden möchten. Aber es gilt eine Möglichkeit zu finden um Alle zufrieden zu Stellen.



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