Dachüberstände Giebelseitig


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Abgeschickt von Mirco am 28 Januar, 2006 um 18:41:51

Moin

Bin mir bei unserem Bauvorhaben etwas unsicher und brauche daher Rat.

Laut Bebauungsplan soll der Grenzabstand zum Nachbargrundstück 3,00m betragen. Entsprechend wurde vom Architekten (Viebrock) ein Lageplan erstellt, der wiederum beim zuständigen Bauamt als Bauanzeige eingereicht wurde. Ebenso wurde auch die Entwurfszeichnung des Gebäudes eingereicht. Das Gebäude wurde entsprechend von einem Vermessungsbüro abgesteckt. Vom Bauamt wurde gemäß § 69 a Abs. 1 Ziffer 2 NBauO alles positiv bestätigt.

Meine Sorge ist nun aber der Dachüberstand (Giebelgesims) von ca. 30cm, der Lotrecht in den 3 m Bereich hineinragt.

Laut der niedersächsischen Bauordnung sind Gesimse untergeordnete Gebäudeteile.

Muss ich mir nun Sorgen um die ca. 30 cm machen oder nicht.

Bitte um baldige Antwort

Danke

Mirco



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