Garagenbau


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Abgeschickt von W. Roeser am 30 Januar, 2006 um 09:12:24

Hallo,
ich plane den Bau einer Garage mit zusätzlicher Werkstatt (6mx10m) in Mecklenburg/VP. Die Garage soll so gebaut werden, das ich zu der einen Grundstücksgrenze 1m Abstand einhalte und zu der anderen Grenze 3m. Nach Landesbauordnung darf ich aber 15m bei Grenzbebauung nicht überschreiten. Das hieße also 6m + 9m. Nun befindet sich aber die längere Seite von 10m im Abstand von 3m zur Grundstücksgrenze. Zählt das dann doch als Grenzbebauung, da sich das gesamte Gebäude nicht im Abstand von 3m zu allen Grundstücksgrenzen befindet oder ist soetwas doch zulässig?

Vielen Dank im voraus.

Wieland



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