Re: Rückbauaufforderung durch Bauamt durchsetzbar ?


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Abgeschickt von Passau am 30 Januar, 2006 um 12:49:58

Antwort auf: Rückbauaufforderung durch Bauamt durchsetzbar ? von Wilma Guckert am 27 Januar, 2006 um 16:23:50:

Bestandsschutz gibt es dafür nicht. Wenn dadurch Nachbarrechte verletzt werden, kann es durchaus bis zur Beseitigung kommen. Eine Bußgeldzahlung entbindet nicht von der möglichen Rückbauverpflichtung, sondern läuft parallel dazu. Die Frage, wie sie am besten nachträglich eine Genehmigung bekommen, z. B. durch Umbau o. ä., sollten sie mit ihrem Landratsamt klären.



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