Re: kaufpreisminderung? DRINGEND


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von leinemann am 30 Januar, 2006 um 14:45:17:

Antwort auf: kaufpreisminderung? DRINGEND von Sabrina Kast am 22 Januar, 2006 um 15:00:56:

Also das wäre zu schön, wenn man einfach so eine Minderung machen könnte. Sie müssten beweisen, dass der Käufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder halt, dass eine gefährdenden Mangel vorliegt. An alten Häusern ist halt immer was, so dass man nicht ohne Gutachter dran sollte. Liegen in Ihrem Fall denn Anhaltspunkte für Arglist vor ?


: Hilfe
: habe am 30.12.05 ein Haus gekauft.
: Jetzt haben wir das Renovieren begonnen und in der Decke zum Keller über die gesamte Breite einen Riss entdeckt ausserdem haben wir noch erfahren dass der Keller undicht ist (wo man uns zugesichert hat dass der Geruch nur vom schlechten Lüften und Heizen kommt).
: Kann ich nun bei so einem Fall den Kaufpreis mindern?
: Im Vertrag steht drin ausschluss jeglicher Gewährleistung ausser bei gefährdenden Mängeln.

: Hoffe auf schnelle Antwort
: Danke

: Gruß
: Sabrina Kast





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]