Re: Gewährleistung: Was ist Bestandteil des Bauwerkes?


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Abgeschickt von Ch.Tech. am 30 Januar, 2006 um 15:12:43

Antwort auf: Gewährleistung: Was ist Bestandteil des Bauwerkes? von Peter am 27 Januar, 2006 um 00:02:26:

6 Monate ist eh unzulässig, das Minimum sind immer 24 Monate. Ja zählt zum Bauwerk weil fest verbunden also 5 Jahre. Oder haben Sie VOB-Vertrag abgeschlossen ?

: : Ein Bauvertrag enthält zum Thema Gewährleistung die Unterscheidung in 'Sachmängel am Bauwerk (5 Jahre)' und 'Sachmängel an gelieferten Gegenständen außerhalb des Bauwerkes (6 Monate)'
: : was bedeutet diese Regelung für Mängel an elektrischen Komponenten von Einrichtungen wie z.B. einer Warmwassersolaranlage bzw. einer Regenwasserzisterne (z.B. elektrisch gesteuerte Pumpen)?
: : Wenn diese Anlagen mit allen Komponenten Teil der Baubeschreibung sind, sind sie somit auch Bestandteil des 'Bauwerks' - d.h. es gilt z.B. für eine Pumpe die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren?

: Vielen Dank im Voraus für eine Klarstellung,





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