Mangelhafter Parkett - Schadensersatzansprüche?


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Abgeschickt von Sandra am 12 April, 2005 um 09:44:04:

Hallo!

Wir haben Ende 2003 eine 3-Zimmer-Wohnung in einem Neubau erworben. Baubeginn war im Frühjahr 2004. Im Dezember 2004 konnten wir einziehen. Bereits beim Einzug waren erhebliche Wellen im Parkett zu sehen, die der Bauträger aber mit der Begründung: "Man dürfe einen Parkett nicht bei Tageslicht betrachten" abgetan hat. Unserer Meinung nach einfach lächerlich!!!! Drei Wochen später fing der Parkett im Kinderzimmer an, sich nach oben zu wölben. Das ging dann soweit, daß sich die Zimmertür nicht mehr öffenen und schließen lies. Es wurde nachgebessert und ca. 2 Wochen gab es keine Probleme. Dann hat der Parkett erneut angefangen, sich nach oben zu wölben. Im Januar 2005 wurde dann zum zweiten Mal nachgebessert. Auch mehr oder weniger erfolglos, denn der Boden fing wieder an sich nach oben zu wölben. Zum dritten Mal sollte der Parkettleger unseres Bauträgers nachbessern, aber dieser weigerte sich. Wir bestanden aber auf eine Nachbesserung und so wurde endlich im Novermber (!!!) 2004 vom neuen Parkettleger unseres Bauträgers nachgebessert.

Diesmal blieb der Boden im Kinderzimmer mehr schlecht als recht liegen, dafür ging es im Schlafzimmer weiter... Wieder viele Wochen später, in denen wir versucht haben mit unserem Bauträger Kontakt aufzunehmen, kam er endlich (eigentlich wollte er diesmal mit Gutachter kommen...) mit seinem Bauleiter, um den Boden im Schlafzimmer zu begutachten. Er wollte dann einfach am Rand wieder etwas vom Boden abschneiden lassen und das Problem wäre seiner Meinung nach gelöst. Das wollten wir uns aber nicht mehr gefallen lassen. Nach weiterm langen hin und her hat uns der Bauträger vorgeschlagen, doch einen Gutachter kommen zu lassen und er würde die Kosten dafür tragen! Der Gutachter kam und hat schon als er den Parkett im Wohnzimmer (das Zimmer, in dem bis dahin keine nennenswerten Probleme aufgetreten sind) die Hände über den Kopf zusammengeschlagen. Als er Kinder- und Schlafzimmer sah, war er absolut sprachlos und konnte nicht verstehen, wie man so einen Pfusch überhaupt machen kann. Der Boden sei durch erneute Nachbesserung nicht mehr zu retten und muß auf jeden Fall ausgetauscht werden.
Alles ging dann so weiter, daß unser Bauträger ein Gutachten bekam - wir aber nicht. Erst als wir zwei Wochen später bei unserem Bauträger nachgefragt haben, ist dem Herrn eingefallen, daß er das ja schon längst hat und auch die Rechnung, die ja eigentlich wir zahlen müßten. Als wir ihn darauf hinwiesen, daß es aber anders vereinbart war, kam er wieder mit so fadenscheinigen Ausreden von wegen: Er möchte ja keinen Formfehler begehen, indem er jetzt den Gutachter zahlt, weil es ja vor Gericht sonst so aussieht, als ob der Gutachter "bestochen" wäre usw. Also haben wir uns mit ihm (LEIDER!!!) darauf geeinigt, die Kosten für den Gutachter (immerhin fast 1.000 EUR) zu übernehmen und er würde sie uns umgehend zurückerstatten. Das ganze ist inzwischen auch schon wieder über einen Monat her, von unserem Geld haben wir bisher nichts gesehen und auch der Boden wurde immer noch nicht ausgebessert und laut Bauträger wird sich das auch noch einige Zeit (mind. ein Vierteljahr -sagte er im Januar) hinziehen, da er sein alter Parkettleger sich weigert nochmal in unserer Wohnung zu arbeiten und auch nicht bereit ist, die Kosten für die Auswechslung unseres Bodens zu übernehmen. Also wird unser Bauträger den Parkettleger jetzt verklagen.

Nun, nach dem langen Roman unsere Frage: Wie sieht es denn mit Schadensersatzansprüchen von unserer Seite aus? Wir haben nun seit über einem Jahr Ärger mit dem Boden und so schnell wird der ja nun nicht ausgewechselt. Steht uns also neben der Auswechslung des Bodens auch noch ein Schadensersatz zu und wenn ja, in welcher Höhe?

Vielen Dank schon mal für euere Hilfe!!!
Sandra



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