Re: Grenzabstand lt. Baugenehmigung


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Abgeschickt von Sepp am 31 Januar, 2006 um 19:57:33:

Antwort auf: Grenzabstand lt. Baugenehmigung von Claudia Drühmel am 30 Januar, 2006 um 11:49:31:

was sollten wir für dieses nun doch erheblichen Mangel fordern?

Man kann in einem solchen Fall z.B. Schadensersatz und Kostenersatz für das nötige Tektur-Baugenehmigungsverfahren verlangen.




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