Einfriedung nach Eigentümerwechsel


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Abgeschickt von Andrea am 12 April, 2005 um 09:55:41:

Hallo,
wir haben vergangenes Jahr ein Grundstück gekauft, bei dem es auf der linken Seite keine Einfriedung gibt. Nun möchten wir auch dort einen Zaun errichten.
Falls es nun Vereinbarungen mit unserem Vorgänger gibt, dort keinen Zaun, o.ä. zu errichten, stellt sich die Frage, ob diese dann auch für uns gelten. Oder können wir nach dem Eigentümerwechsel, laut Nachb.G.NRW einen Zaun entlang der Grenze errichten.
Vielen Dank im voraus.




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