Re: Zwangsverkauf einer EWG beantragen


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Abgeschickt von Holger Hessberger am 01 Februar, 2006 um 16:48:21

Antwort auf: Zwangsverkauf einer EWG beantragen von Tobias Wenzel am 31 Januar, 2006 um 17:14:16:

: Hallo,

: wenn in einem Mehrfamilienhaus ( alles EGW ) ein streitsüchter Eigentümer ( er wohnt selbst dort ) alle Mieter der anderen Eigentümer vergrault, dauernd Streit sucht und den anderen Eigentümern das Leben zur Hölle macht, gibt es sicher die Möglichkeit einen Zwangsverkauf anzustreben. Wohin kann man sich dann wenden ?

: Gruß Tobias Wenzel

Hallo

Grundsätzlich gibt es schon die Möglichkeit einen Miteigentümer der den Frieden im Haus derart beeinträchtigt zur Veräußerung zu zwingen. In der Praxis wird dies wohl sehr selten vorkommen, da die Hürden hierfür sehr hoch hängen. Mir ist aber ein Fall aus Nürnberg bekannt wo dem Eigentümer vom Gericht nahe gelegt worden ist die Wohnung zu veräußern. Als erste kostengünstige Anlaufstelle würde ich einen Grund- und Hausbesitzerverein oder falls dies nicht zum Erfolg führt einen fachlich versierten Rechtsanwalt empfehlen.

Gruß
Holger Heßberger





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