Re: Fliesengutschrift ohne Verschnitt?


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Abgeschickt von Holger Hessberger am 01 Februar, 2006 um 18:08:19

Antwort auf: Fliesengutschrift ohne Verschnitt? von Rainer am 31 Januar, 2006 um 22:17:15:

: Guten Abend,

: wir bauen Schlüsselfertig. Wir haben in der Bauleistungsbeschreibung stehen, daß wir uns für 15 Euro Fliesen aussuchen dürfen. Jetzt haben wir erfahren, daß wir den Kleber und sonstiges Material zum verlegen bezahlen sollen (ca. 300,00 Euro) und wir außerdem nur eine Gutschrift für die tatsächliche qm-Anzahl der Fliesen erhalten. Den Verschnitt (ca 10 %) sollen wir bezahlen. Ist das normal???? Witzig ist das nicht!

: Vielleicht hat ja jemand Ahnung zu meiner Frage!

: Vielen Dank und viele Grüße

: Rainer

Hallo,
ich würde mal sagen, der Versuch hat etwas Gewisses. Aber Spaß bei Seite. Normalerweise ist in den Baubeschreibungen damit gemeint, dass man sich Fliesen in dieser Qualität heraussuchen darf. Wenn das Verlegen geschuldet ist dann muss der Unternehmer selbstverständlich die Kosten des Verlegens inkl. Material übernehmen und auch den üblichen Verschnitt mit einkalkulieren.
Ich würde den netten Unternehmer darauf hinweisen, dass das so nicht funktioniert und er die bemusterten Fliesen einbauen soll. Andernfalls sehen sie sich gezwungen rechtlichen Beistand hinzuzuziehen.
Abgesehen davon würde ich Ihnen raten sich einen Fachmann, z.B. einen Sachverständigen, auf die Baustelle zu holen damit nicht noch mehr Schwierigkeiten auftreten bzw. diese umgehend entdeckt und gelöst werden.

Gruß
Holger Heßberger




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