Re: Reklamation bei Hoferneuerung nach VOB-Richtlinie


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Abgeschickt von Foni am 03 Februar, 2006 um 13:27:10:

Antwort auf: Reklamation bei Hoferneuerung nach VOB-Richtlinie von Armin am 02 Februar, 2006 um 18:15:53:

Hallo Armin,

in Unkenntnis Ihres Vertrages etwas schwierig. Wurde dort etwas vereinbart. Wenn nicht, haben Sie sicher ein schriftl. Angebot? Ist dort die VOB vereinbart?
Grundsätzlich sollten Sie den Mangel schriftlich und unter Fristsetzung zur Behebung anzeigen.Hierfür gibt es Musterformulare die sich auf dei VOB stützen. Diese Anzeige muß innerhalb des Gewährleistungszeitraumes erfolgen.



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