Vollgeschoss / Geländehöhe


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Abgeschickt von R. Peil am 03 Februar, 2006 um 17:19:49

Nach altem Baurecht RLP gab es zwei Definitionen für Vollgeschossigkeit:

(A) Das Kellergeschoss darf im Mittel die Geländehöhe um nicht mehr als 1,20 m überschreiten, um als Nichtvollgeschoss zu gelten (Sockelhöhe).

(B) Die Geschosshöhe darf maximal bis zu 2/3 die lichte Raumhöhe von 2,30 m überschreiten. Mindestens 1/3 muss unter 2,30 m bleiben.

Gibt es hier eine Anwendungsreihenfolge (z. B. (B) greift erst, wenn (A) erfüllt ist) oder reicht die Erfüllung einer der beiden Anforderungen, um ein Kellergeschoss als Nichtvollgeschoss zu definieren?

Gibt es dazu entsprechende Grundsatzurteile?



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