ich würd es so sehen....


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Abgeschickt von Bolanger am 05 Februar, 2006 um 10:57:05:

Antwort auf: Re: Was ist Wohnraum und wo fängt der an ? von Dirk Baumeister am 02 Februar, 2006 um 09:51:54:

... dass Sie den Raum über der Garage einrichten können wie sie wollen. Keiner kann Ihnen verbieten, Ihr Sofa über der Garage zu lagern. Ebenso kann Ihnen keiner verbieten, diesen Lagerraum auch zu heizen, damit Ihr Sofa keinen Schaden nimmt. Und wenn Sie noch einen Teppich über haben, den sie auf den Boden legen, damit er nicht aufgerollt in der Ecke steht, wo er stören würde, so dürften sie auch das.

Das Problem beginnt nämlich nicht mit der Einrichtung, sondern mit der Nutzung des Raums. Wenns Sie den dann auch wie ein Wohnzimmer nutzen, sich dort also ständig aufhalten, dann wirds eng. Wenn Ihr Nachbar das nicht wünscht, könnte er ein protokoll anfertigen, aus dem Ihre Aufenthaltszeiten hervorgehen. Daran kann man dann vor gericht klären lassen, ob diese Nutzung eine Wohnnutzung ist oder nur eine vorübergehende Nutzung. Ggf. kann Ihnen diese Nutzung dann untersagt werden.

: Der Heizkörper macht einen Abstellraum noch nicht zur Werkstatt. Mit Fenstern, Teppichboden und Möbeln kann daraus ein Wohnraum werden. Die Nutzung als Wohnraum ist an dieser Stelle nicht gestattet, da ein Wohnraum (genauer Aufenthaltsraum) an der Grenze nicht zulässig wäre bzw. Abstandflächen auslösen würde.

: : Habe eine Fertiggarage auf der Grenze und inzwischen ein Spitzdach auf die Garage mit Bauplan und Genehmigung und das nun mit dem Wohnhaus verbunden wurde wodurch ein Raum von ca 6 x 8 Metern entstand.
: : Da ich laut Amt diesen Raum nicht als Wohnraum nützen darf, nur als Abstell oder Werkstatt, da die Garage auf der Grenze steht, ist nun meine frage, wenn ich diesen Raum als Büro oder Werkstatt nütze, darf ich dann Heizkörper installieren da es im Winter sehr kalt wird´oder Zählt dies dann schon als Wohnraum ?
: : Denn eine Werkstatt darf ich doch auch Heizen oder sehe ich das falsch.
: : Danke für Eure Antworten
: : Christian




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