Re: Definition Erdgeschoss ?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Februar, 2006 um 19:39:26

Antwort auf: Definition Erdgeschoss ? von Werner Kaiser am 06 Februar, 2006 um 13:59:29:

Ich glaube nicht, dass es eine Definition in der Baurechtsliteratur für Erdgeschoss gibt. Meines Erachtens ist Erdgeschoss nur als eine Bezeichnung einer Ebene in den Bauplänen zu verstehen, die genauso gut Ebene 0 heißen kann. Abgeleitet ist Erdgeschoss sicher aus der Lage eines Geschosses zu ebener Erde während die anderen Geschosse sich OBERhalb oder UNTERhalb ebener Erde befinden.

: Hallo,

: kann mir jemand sagen wo und wie der Begriff >Erdgeschoss< (für NRW) im Baurecht definiert wird.

: Ich nehme an, dass das unterste Vollgeschoss als solches zu bezeichnen ist, aber wo steht das?

: Vielen Dank im Voraus -

: Werner Kaiser





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