Garteneinfriedung, Abstand zum Nachbarn?


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Abgeschickt von Saarländer am 07 Februar, 2006 um 12:24:26:

hallo leute. ich besitze ein haus, an dessen rückseite sich eine scheune befindet. hinter der scheune habe ich im letzten frühjahr einen kleinen garten eingefriedet. die einfriedung besteht aus 3 übereinanderstehenden pflanzkübelsteinen auf einer länge von ca 12-14 metern. die höhe der einfriedung dürfte also ca 1-1,2 meter betragen. in jedem der pflanzkübel befindet sich ein lebensbäumchen, max. geschätzt 80cm hoch. die einfriedung ist komplett auf meinem grundstück und ca 3-5cm von der grenze zur einfahrt meiner nachbarn entfernt.
nun haben die mich bei der gemeinde angezeigt und verlangen, dass ich die einfriedung wegmache.
ist dies rechtlich zulässig oder ist meine einfriedung nach saarländischen baurecht in ordnung.
die gesamthöhe der einfreidung, dürfte an der aussenmauer (zum grundstück meiner nachbarn) mit bepflanzung ca 1,60-1,80 m betragen.

bitte um euren rat und hilfe.



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