Re: Geländerabstand


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Februar, 2006 um 23:26:06

Antwort auf: Geländerabstand von irina am 08 Februar, 2006 um 19:51:21:

Die Terrassennutzung auf einer Garage gehört nicht zu den Nutzungen, die in den Abstandflächen priviligiert sind, d. h., dass eine Nutzung als Terrasse mit dem erforderlichen Abstand (mind. 3,0 m) in den meisten Fällen genehmigungsfähig ist und keiner Zustimmung des Nachbarn bedarf. Eine Terrasse in diesem Bereich benötigt regelmäßig mindestens die Nachbarzustimmung.

: Stimmts, dass der Geländer auf der ausgebauten Garagenterrasse sollte 3m Abstand von der Grundstücksgrenze haben, obwohl gie Garage näher zu Grenze steht? Bayern




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]