Re: Verjährung von Rechnungen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Februar, 2006 um 14:18:32

Antwort auf: Verjährung von Rechnungen von Uli am 09 Februar, 2006 um 11:24:29:

Rechnungen, die nicht gestellt sind können auch nicht verjähren, da ja kein Verzug entsteht.

: Hallo Ihr,
: wir haben in 2004 durch einen Bauträger ein Haus bauen lassen.
: Was passiert nun, wenn dieser eine Rechnung aus dem Zahlungsplan nicht gestellt hat und diese nun im Januar 2006 nachfordert.
: Ist diese vergessene Rechnung nun verjährt oder doch nicht??




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