Re: Unterfangung-Nachbar nicht einverstanden


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Abgeschickt von BoLanger am 10 Februar, 2006 um 14:49:11:

Antwort auf: Unterfangung-Nachbar nicht einverstanden von Jan Stolle am 09 Februar, 2006 um 19:03:32:

Hallo,

im Nachbarrecht NRW stehts so drin.
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Muß der Nachbar zur Ausführung seines Bauvorhabens seine Grenzwand tiefer als die zuerst
errichtete Grenzwand gründen, so darf er diese unterfangen, wenn
1. dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst notwendig und
2. das Bauvorhaben öffentlich-rechtlich zulässig ist.
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das heisst für Sie, dass Sie selbstverständlich seine Wand unterfangen dürfen, solange sie eine Baugenehmigung für Ihr Gebäude haben und die Arbeiten ordentlich ausführen. Ich denke, in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen.

Unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten ein Beweissicherungsverfahren machen. Sonst will der Nachbar aufgrund eines kleinen Risses, den es schon seit Jahren gibt, eine Totalsanierung auf Ihre Kosten. Nur so können Sie klar nachweisen, welche Schäden von Ihnen verursacht wurden. Und denken Sie an eine Bauherren-Versicherung. Der Ärger ist hier vorprogrammiert. Die Unterfangung sollte übrigens entsprechend einer DIn norm durchgeführt werden, die Nr fällt mir aber gerade nicht ein.


: Wer kann mir einen Rat geben?
: Bei meinem Bauvorhaben handelt es sich um eine Grenzbebauung. mein Bauantrag wurde genehmigt, nur leider ist mein Nachbar nicht damit einverstanden, dass sein Haus unterfangen werden müsste, weil meine Bodenplatte 13 cm tiefer liegt als seine. Er verweist immer auf die DIn 4123........Hat er das Recht, dadurch meinen Bau zu verhindern? Wo steht da was, was mir helfen könnte?
: Danke




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