Musterhaus


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Abgeschickt von Becker am 10 Februar, 2006 um 20:10:05

Hallo,

nachdem ich über 20 Jahre in meinem Haus gewohnt habe, ist ein extrem großes Musterhaus neben mir errichtet worden. Inzwischen hat eine Grenzbebauung des Betreibers stattgefunden. Dagegen habe ich Beschwerde beim Bauamt eingereicht. Dabei ist rausgekommen, daß das Musterhaus nur als Wohnhaus genehmigt wurde.
Kann mir jemand Auskunft über die Zulässigkeit von Musterhäusern im allgemeinen Wohngebiet geben? Die örtliche Verwaltung (in Rheinland-Pfalz) will nicht gegen den Betreiber vorgehen. Zufällig hat er Betreiber in diesen Tage der Gemeinde ein Geschenk gemacht. Ich finde sowas eine Schande.

Bin über jede Info (bitte auch per Mail) dankbar.

Gruß

Jens Becker




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