Re: Geld erst nach GVO-Genehmigung?


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Abgeschickt von Reuter am 11 Februar, 2006 um 14:49:45

Antwort auf: Geld erst nach GVO-Genehmigung? von Heike am 25 August, 2005 um 20:09:09:

: Hallo,

: wir haben vor ca. 5 Monaten einen Grundstückskaufvertrag unterschrieben. Die Auflassungsvormerkung ist bereits erfolgt. Unsere Baufirma hat vor ein paar Tagen mit den Bauarbeiten begonnen und nun das Fundament fertig gestellt. Laut Bauvertrag wird nun erste Große Rechnung fällig. Nun haben wir aber das Problem, dass die GVO-Genehmigung noch fehlt bevor unsere Bank das Geld für das Haus auszahlt. Die Grundbuchauszüge ab 1933 liegen zwar schon vor, es muss also nur noch das Landes- und Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen der Genehmigung zustimmen.

: Gibt es eventuell doch eine Möglichkeit, dass wir schon jetzt, also noch vor der GVO-Genehmigung, an das Darlehen herankommen oder müssen wir eventuell mit einem Baustopp rechnen, da wir die Rechnung erst begleichen können, wenn die GVO vorliegt.

: Was habt Ihr für Erfahrungen damit? Wie soll man sich in dieser Situation verhalten?

: mfg
: Heike





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