Neue Baumaske aufgrund B-Plan Änderung


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Abgeschickt von Wilhelm Krieger am 13 Februar, 2006 um 10:56:56

Wir haben auf einem Doppelhausgrundstück unser Haus an der gemeinsamen Grundstücksgrenze so gebaut, dass der Nachbar später seine Haushälfte anbauen kann (Brandmauer, innenliegende Regenrinne, etc.)

Im Rahmen einer Änderung des B-Plans wird nun das Baufenster an unserer Hausgrenze aufgetrennt und es entsteht auf der Nachbarseite eine freiliegende neue Baumaske.


Für unser zuerst gebautes Haus entsteht hierdurch ein optisches und qualitatives Ungleichgewicht.

Haben wir Schadensersatzanspruch?





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