Überschreitung der Bebauung in den Aussenbereich


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Abgeschickt von Maagi am 13 Februar, 2006 um 12:37:03

Kann bei einem Wohnhausneubau dessen Aussenkante über die Bebauung in den Aussenbereich hineinragt ein Abriss des Gebäudes bzw. ein Rückbau erzwungen werden?
Oder gibt es bereits Fälle, die mit einem Bussgeld belegt und anschließend geduldet werden? Oder sind in Deutschland Fälle bekannt, nach denen abgerissen wurde?



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