Kaufpreisminderung bei Baumängeln


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Abgeschickt von Gelissen am 14 Februar, 2006 um 09:28:00

Hallo.
Ich habe mit meiner Frau eine Eigentumswohnung gekauft, die kurz vor der Fertigstellung ist. Nun wurde duch Zufall vom Fliesenleger des Bauträgers festgestellt, dass einige Wände schief sind (G-WC z.B 3,2cm versatz auf einer Länge von ca. 2Metern). Daraufhin habe ich auch die anderen Räume nachgemessen und ebenfalls derartige Mängel festgestellt. Laut Kaufvertrag dürfen die Maße zwar geringfügig abweichen, jedoch bin ich der Ansicht, dass dies dann gleichmäßig sein muß. Es kann doch nicht akzeptabel sein, dass ein Raum im Eingangsbereich 100cm breit ist und zwei Meter weiter eine Breite von 103,4cm hat (hier Beispiel G-WC).
Kann ich Aufgrund dieser Mängel den Kaufpreis mindern? Übergabe ist bereits in drei Wochen und nun die Wände einzureißen und neu zu setzen erscheint mir unmöglich.
Gruß
Marc Gelissen



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