Re: Garagenbau auf Grundstücksgrenze -


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Abgeschickt von Aldemir am 13 April, 2005 um 10:04:29

Antwort auf: Garagenbau auf Grundstücksgrenze - von Simone am 04 April, 2005 um 12:32:29:

: Hallo, wir haben einen Bauantrag für eine Garage der Stadt eingereicht.
: Nun haben wir eine Rückmeldung der Stadt erhalten, dass gem. § 6 der BauO NRW - Nichteinhaltung der Abstandsfläche die Zustimmung unserer Nachbarn notwendigt ist. Leider ist dieses zur Zeit nicht möglich da eine verstrittene Erbengemeinschaft um das Nachbarhaus streitet.

: Unsere Frag geht dahin, ob wir überhaupt das okay benötigen, denn die beiden Grundstücksgrenzen werden durch einen ca. 3 m breiten Feld/ Wirtschaftsweg getrennt. Wem dieser Weg gehört wissen wir nicht. Vielleicht dem Bauern der über diesen Weg seine Felder anfährt. Wer kennt sich aus ??

Das OK benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie später keine Probleme bekommen möchten. Demnach sieht es bei Ihnen so aus, dass Sie gar nicht Ihren Nachbarn sonder den bzw. die Eigentümer des Feldweges um OK fragen müssen.

Viel Erfolg!

MfG Aldemir



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