Re: Schadenersatz für DHH das kein Kfw 60


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Abgeschickt von Joachim am 14 Februar, 2006 um 12:01:15

Antwort auf: Schadenersatz für DHH das kein NEH Kfw 60 ist von Hartmann am 07 Februar, 2006 um 08:33:57:

Ja da können Sie sicherlich mit guten Chancen mal beim Anwalt vorbeigehen. Dieser haftet für falsche Rechtsauskünfte also lassen sie sich schriftlich beraten. Fraglich ist, ob Sie den Bauleiter verklagen müssen, weil der ohne Vertretungsmacht gehandelt hat, aber das ist eher unwahrscheinlich. Ich gehe davon aus, dass die Firma haftet, aber vorsichtig mit den laufenden Fristen.


: Wir haben 2003 eine DHH gekauft die uns als Kfw 60 Niederrigenergiehaus mündlich anbegoten wurde.
: Notartermin kauf (im Kaufvertrag steht nur eine DHH mit Garage ohne weitere Beschreibung)27.06.2003, Zahlbar bis 10.07.2003 bis zu diesem Termin wurde uns die Bestätigung Kfw 60 NEH der Baufirma nicht ausgehändigt(mehrere anrufe der Baufirma wo den das GEld bleibt wir haben ja auch schon das Haus mit Schlüssel übergeben bekommen), unserer seits wurde von der Bank der Kaufpreis bis zum eingang dieser Bestätigung zurückgehalten (unterschrieben von Baufirma am 09.07.2003). Bezahlt wurde am 17.07.2003 nach eingang der Bestätigung. jetzt nach zweieinhalb jahren stellt sich heraus das unsere DHH gar kein Kfw 60 NEH ist und lt. Bauleiter diese Kfw 60 Bstätigung von Ihm im Arbeitsstress unterschrieben wurde und er eigendlich diese gar nicht unterschreiben hätte dürfen.
: können wir schadenersatz gerichtlich einfordern den der Bau eines NEH Kfw 60 liegt ja doch über dem eines normalen?





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