Bauvoranfrage


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Abgeschickt von Axel am 14 Februar, 2006 um 14:41:49:

Hallo, ich habe ein Frage bzgl. der Bezeichnung "unverzüglich" in einem andauernden Bauvoranfrage-Verfahren (Brandenburg). Laut Gesetzestext ist die Bauaufsichtbehörde dazu verpflichtet unverzüglich die vollständigen Bauunterlagen an alle Stellen und Behörden weitezuleiten, deren Einvernehmen zur beurteilung erforderlich erscheinen. Nun sind in meinem Fall bereist 2 Monate verstrichen (seit Einreichung des Antrags) und ich habe jetzt telefonisch erfahren, dass die Unterlagen erst am 9. februar 2006 weitergeleitet wurde. Wie ist nun diese Vorgehensweise für mich zu beurteilen, wenn auf keinerlei Fristen rücksicht genommen wird? Wurde mit dem Stillschweigen das Einvernehmen erteilt?




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