Bezahlung Nachunternehmer


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Abgeschickt von Phase8 am 14 Februar, 2006 um 16:48:14

Wer kann helfen?
Eine Grossbaustelle! Ein Nachunternehmer yy des Unternehmers xx legt dem Fachbauleiter Aufmaßblätter zur Gegenzeichnung vor.Der Fachbauleiter unterschreibt. Der Unternehmer xx zahlt seinen Nachunternehmer yy auf Basis dieser Aufmaße.
Später stellt sich heraus, dass die unterschriebenen Aufmaße falsch sind und der Faqchbauleiter streicht diese aus der Rechnung des Unternehmers xx.
Der Unternehmer xx will den Fachbauleiter für den Ihm entstandenen Schaden in Regress nehmen.
Ist dies möglich und rechtens?

Für fachkundigen Rat wär ich sehr dankbar.



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