Re: Erweiterung von Genehmigten Campingplätzen?


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Abgeschickt von K.D. am 24 Februar, 2005 um 13:54:15

Antwort auf: Erweiterung von Genehmigten Campingplätzen? von M.N. am 23 Februar, 2005 um 15:21:58:

Ich gehe mal davon aus das § 73 BauO (welches Bundesland) gemeint ist.
Garagen fallen eigentlich in das vereinfachte Verfahren.

Aber:
Garagen sind auf einem Campingplatz nicht zulässig.
Auf einem Campingplatz sind nur mobile Unterkünfte zulässig. Dazu gehören Zelte, Caravans, Wohnwagen usw.
An- und Umbauten von Wohnwagen, deren Überbauungen, Vorlauben selbständige Schutzdächer u.ä. widersprechen den mobilen Unterkünften ud dürfen nicht errichet werden.





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