Re: Firstausrichtung


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Abgeschickt von M. Büttner am 15 Februar, 2006 um 13:05:22

Antwort auf: Re: Firstausrichtung von Stefan am 15 Februar, 2006 um 09:28:16:

Schwer zu sagen, es ist abhängig davon, wie schnell Beschlüsse gefasst werden können und ob es begründeten Widerstand gegen die Änderung gibt. Im günstigsten Fall könnte u. U. in zwei bis drei Monaten der Landkreis auf der Grundlage des geänderten Plans nach § 33 BauGB zustimmen.




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