Wegerecht bei Sondernutzungsrecht


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Abgeschickt von Monika O. am 15 Februar, 2006 um 14:23:36

Hallo,

vor ca. 4 Jahren hat mein Mann im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge Miteigentumsanteile an einem Grundstücks und Sondernutzungsrechte an einzelnen Gebäudeteilen erworben.

Da durch einen Fehler des Notars zu viel Grundstück vererbt wurde und meine Schwiegermutter steuerliche Probleme bekam (sie nutzt das Grundstück gewerblich und hätte dies dann als Privatentnahme zu versteuern gehalt) haben mein Ehemann und Sie ein Sondernutzungsrecht für die gewerblich genutzten Grundstücksteile notariell vereinbart.

Eigentlich war mit dem Notar besprochen, dass das Nutzungsrecht so lange aufrecht erhalten werden soll, wie die Mutter lebt. Wir haben zwischenzeitlich aber festgestellt, dass im notariellen Vertrag das Recht dem jeweiligen Eigentümer zugeschrieben ist.

Weiteres Problem ist, dass durch die Eintragung des Sondernutzungsrechts der Haupteingang unseres Hauses nur noch durch Überqueren des mit dem Sondernutzungsrecht der Mutter belegten Grundstückteils möglich ist. Ein Wegerecht ist nicht eingetragen. Wir können zwar immer noch immer von der Rückseite des Gebäudes über einen Feldweg und den Notausgang an unser Sondereigentum heran, könnten aber, wenn uns die Mutter das Überqueren ihres mit dem Sondernutzungsrecht belegten Grundstückteils untersagt, die seit Jahren genutzten Parkflächen vor dem Haus nicht mehr nutzen und zu unserem Haupteingang von außen nur noch über die Böschung gelangen. Eine Vermietung des Gebäudes (mehrere Mietwohnungen und Ferienzimmer) würde ohne die Nutzung der Parkflächen nahezu unmöglich.

Fragen:

1.) Hat die Mutter die Möglichkeit, uns die Nutzung der Zufahrt, bei dem wir das mit ihrem Sondernutzungsrecht belegte Grundstücksteil überfahren müssen, zu verbieten?
2.) Haben wir die Möglichkeit, aufgrund des inhaltlichen Irrtums - sofern die Mutter die Möglichkeit hat, uns das Überqueren zu verbieten - den notariellen Vertrag anzufechten?
3.) Gibt es eine Möglichkeit, den Notar in die Haftung zu nehmen? Hinsichtlich der Tatsache das besprochen wurde, dass das Sondernutzungsrecht mit dem Tode erlöschen soll, haben wir natürlich ein Nachweisproblem. Dass es aber nicht gewünscht ist, dass wir zu unserem Haus nicht mehr über die normale Zufahrt gelangen können, sollte eigentlich jedem einleuchten. Aus meiner Sicht hätte der Notar meinen Ehemann hinsichtlich der Nowendigkeit eines Wegerechts beraten müssen. (Die Notare schreiben doch sonst immer in die Verträge, über was sie die Mandanten alles aufgeklärt haben, in diesem Vertrag steht diesbezüglich überhaupt nichts!). Des weiteren hat der Notarassessor, der die Beratung im Vorfeld durchgeführt hat, die Tragweite der Einräumung eines Sondernutzungsrechts verharmlost. Meinem Mann waren die Auswirkungen gar nicht klar und er ist deshalb gar nicht auf den Gedanken gekommen, das ein Wegerecht erforderlich sein könnte.

Danke im voraus für die Antwort.




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