Re: Bezahlung Nachunternehmer


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Abgeschickt von Hans am 15 Februar, 2006 um 14:57:35

Antwort auf: Bezahlung Nachunternehmer von Phase8 am 14 Februar, 2006 um 16:48:14:

Wenn nur zwischen dem Fachbauleiter und dem Unternehmer xx ein Vertragsverhältnis besteht, ist doch das Abzeichnen der Aufmaßblätter nicht bindend für den Vertrag, oder? Ist es nicht eher eine Vertragsverletzung zwischen xx und yy, daß xx die Unterschrift des (rechtlich unbeteiligten) Fachbauleiters akzeptiert? Die Aufmaßblätter hätten doch gar nicht vom Fachbauleiter abgezeichnet werden dürfen... (???)



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