Re: Jagdhütte im Außenbereich; nicht mehr vorhandene Baugenehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sinner, Stefanie am 15 Februar, 2006 um 16:53:50

Antwort auf: Jagdhütte im Außenbereich; nicht mehr vorhandene Baugenehmigung von Wolf am 06 Januar, 2006 um 12:30:58:

Dreh-und Angelpunkt an der Geschichte ist, dass die Baugenehmihung nicht mehr da ist. Die erste Frage ist, ob die Hütte überhaupt genehmigungspflichtig ist. Sie könnt auch nach der Anlage der HBO genehmigungsfrei sein. Angenommen sie ist genehmigungspflichtig, gilt im Baurecht, dass eine Beseitigungsanordnung nur ergehen kann, wenn der Bau formell- und materiell illegal ist. D.h. der Bau ist nur formell illegal, wenn nie eine Genehmigung vorlag.(Schwarzbau) Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall. Die Hauptfrage ist, wer sich den Verlust der Baugenehmigung zurechnen lassen muss. Ich befürchte, das diese Frage zulasten des Grundstückseigentümers ausgehen wird. Weiterhin darf die Beseitigungsanordnung nur ergehen wenn es keine andere Möglichkeit gibt rechtmäßige Zustände herzustellen. Hier würde ich sagen, dass die Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung durchaus möglich ist, da eine Fischereihütte aufgrund ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich gebaut werden kann.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]