Schallschutz


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Abgeschickt von Dulles am 16 Februar, 2006 um 06:53:21

Hallo Experten,
sorry, es geht mal wieder um Schallschutz! In meiner ETW wurde bezüglich des Schallschutzes große Mängel festgestellt. Insbesondere die Trittschalldämmung der Geschoßdecke läßt sehr zu wünschen übrig. Zum Beispiel wurden zwischen meinem Schlafzimmer und dem Bad der Nachbarwohnung ein Pegel von 56 dB gemessen. Laut Gutachter ist das Messergebnis als sehr schlecht zu bezeichnen, da bei einwandfreier Ausführung der erwartbare Wert um mehr als 14 dB besser sein müsste. Im Gutachten steht folgendes: die Trittschalldämmung ist um so besser, je kleiner der Wert für den bewerteten Norm-Trittschallpegel L'n,w ist.
Für die Luftschalldämmung Wohnungstrennwände wurden R'w = 53 dB gemessen, für die Trittschalldämmung L'n,w = 53 dB !! Laut Gutachter ist diesbezüglich der Schallschutz als nicht ausreichend und als schlecht zu bezeichnen. Ebenfalls wurden noch die Geräusche aus Wasser- und Abwasserinstallation gemessen. Auch hier entsprachen 10 Messungen nicht mal der DIN 4109 und 25 Messungen auch nicht den a.a.R.d.T !! Tja, und jetzt sagt ein zusätzlich hinzugezogener Bausachverständiger, dass mit einer sogen. biegeweichen Vorsatzschale alles in den Griff zu bekommen ist. Der Schallschutzfachmann hatte verschiedene Maßnahmen zur Behebung empfohlen. Allerdings ist der Bausachverständige lediglich auf diese Vorsatzschale eingegangen, die der Bauakustiker explizit nur für den Luftschallschutz als Abhilfemaßnahme vorgeschlagen hatte. Ich habe so meine Bedenken, dass diese Vorsatzschale den mangelhaften Trittschall sowie die Installationsgeräusche so mindern kann, dass ich damit einigermaße leben kann. Wie sehen dies die Experten?? Für kurzes Statement wäre ich dankbar.
Gruß
Dulles



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