Erschließungsgebühr


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Abgeschickt von Peter Grau am 16 Februar, 2006 um 15:55:37

Ist es richtig, dass eine Gemeinde nach 7 Jahren Erschließungsgebühren für einen Fußweg verlangen kann, obwohl dieser Fußweg in der Planung schon ausgwiesen, aber bisher nicht gepflastert wurde.
Im Kaufvertrag steht, dass durch die damalige Zahlung alle Erschließungsgebühren bezahlt sind. In welchem Gesetz ist dies verankert?



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