Re: Erschließungsgebühr


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Februar, 2006 um 17:15:45

Antwort auf: Erschließungsgebühr von Peter Grau am 16 Februar, 2006 um 15:55:37:

Informationen finden Sie in:
BauGB - Erschließungskosten
Gemeindesatzung (Erschließungssatzung)
KAG - Erneuerung, Instandhaltungskosten von Erschließungsanlagen

: Ist es richtig, dass eine Gemeinde nach 7 Jahren Erschließungsgebühren für einen Fußweg verlangen kann, obwohl dieser Fußweg in der Planung schon ausgwiesen, aber bisher nicht gepflastert wurde.
: Im Kaufvertrag steht, dass durch die damalige Zahlung alle Erschließungsgebühren bezahlt sind. In welchem Gesetz ist dies verankert?





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