Re: Erschließungsgebühr


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Peter Grau am 17 Februar, 2006 um 10:23:42

Antwort auf: Re: Erschließungsgebühr von Erich Bauer am 16 Februar, 2006 um 22:30:50:

: : Ist es richtig, dass eine Gemeinde nach 7 Jahren Erschließungsgebühren für einen Fußweg verlangen kann, obwohl dieser Fußweg in der Planung schon ausgwiesen, aber bisher nicht gepflastert wurde.
: : Im Kaufvertrag steht, dass durch die damalige Zahlung alle Erschließungsgebühren bezahlt sind. In welchem Gesetz ist dies verankert?

: Für eine nicht endgültig hergestellte Erschließungsanlage kann keine Beitragspflicht entstehen. Oder geht es hier um etwas ganz anderes?

Es geht darum, dass eine Gemeinde ein neues Baugebiet ausgewiesen hat und auf die Bewohner des angrenzenden, 7 Jahre alten, Baugebietes nun Kosten für Erschließung zukommen soll.
Der Rad- Fußweg ist damals nur mit Schotter aufgeschüttet worden, da es sich um einen Stichweg handelt, der an einem Wall endet. Dieser Lärmschutzwall zur Landstrasse soll nun durchbrochen werden um einen neu anzulegenden Radweg der Landstrasse an den besagten Rad- / Fussweg, der schon im Bebauungsplan des alten Baugebietes als solcher ausgewiesen war, anzuschließen. Für das alte Baugebiet waren, wie gesagt alle Erschließungskosten abgegolten. Gibt es eine solche 7 Jahresfrist, nach der trotzdem Gebühren verlangt werden können?
Handelt es sich nicht eigentlich
um Kosten die durch die Anbindung eines neuen Baugebietes entstehen? Es soll u.a. auch ein neuer Kreisel auf der Landstrasse errichtet werden.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]