Anfüllen von Boden im Grenzbereich (NRW)


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Abgeschickt von Ralph Bödefeld am 20 Februar, 2006 um 10:01:28

Hallo!!
Ich habe da ein Problem mit meinem Nachbarn, und hoffe, das mir jemand helfen kann.
Da mein Nachbar und ich an verschiedenen Strassen, mit einem Höhenunterschied von ca. 1,50 Meter liegen, haben unsere Häuser einen Höhenunterschied von ca. 1 Meter. Nun habe ich als höherliegender im Garten Boden angefüllt, um den Höhenunterschied auszugleichen. Nun will mein Nachbar, das ich den Boden wieder wegbaggere, und ein mindestabstand von 3 Meter zur Grenze einhalte, und dann im Winkel von 45 Grad anbösche. Nun ist die Frage ob er da recht hat, oder ob es da andere Rechtssprechungen gibt, die es mir erlauben Boden anzufüllen. Vielen Dank im vorraus!!



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