kein Gebäude


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Abgeschickt von Bolanger am 20 Februar, 2006 um 13:57:04:

Antwort auf: Ist ein Gartenzelt ein Gebäude im Sinne der Bauordnung NRW? von Heinz Meier am 19 Februar, 2006 um 23:45:51:

Hallo,

Zelte sind in der BauO NRW ausdrücklich anders behandelt als Gebäude. Je nach Größe werden Sie als fliegende Bauten behandelt, oder aber als Zelte. Ganz ohne Baugenehmigung oder Zulassung geht es aber nicht, wenn das Zelt dauerhaft stehen bleiben soll. So ganz den Überblick habe ich aber nicht.


: Ist ein handelsübliches Gartenzelt ein Gebäude im Sinne der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen? Muss man also z.B. Abstandsflächen einhalten? Ist dabei interessant, ob das Zelt nur im Sommer aufgestellt wird?





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