Abgeschickt von Markus Bettels am 20 Februar, 2006 um 15:39:31
Fall: Grundstück A hat eine eingetragene Grunddienstbarkeit zu Lasten Grundstück B.
Das Wegerecht wird vom Besitzer Grundstück B aber nicht benutzt, weil andere öffentliche Erschließung vorhanden ist- Wegerecht war nur vorsorglich einer evtl.Teilung von B eingetragen worden.
Besitzer von B will für die Zustimmung zur Löschung nun entschädigt werden- ist das üblich ?