Re: Abstand Gartenhaus Grenze


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Abgeschickt von Andy am 13 April, 2005 um 19:16:20:

Antwort auf: Abstand Gartenhaus Grenze von G.H. - NRW am 13 April, 2005 um 17:56:58:

Der Nachbar darf das in der Regel. Es gibt kein Gesetz, das diese Häuschen verbietet, solange sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Ich habe auch eins bestellt, aber noch nicht geliefert. Denn eine Baugenehmigung braucht man in diesem Fall nicht und gegen rein ästhetische Beeinträchtigungen bietet das Nachbarrecht in der Regel keinen Schutz. An einige Regeln muss sich der Nachbar aber dennoch halten. Denn auch wenn er keine Baugenehmigung für sein Häuschen einholen muss, so hat er doch die Abstandsvorschriften der jeweiligen Landesbauordnung zu beachten. Darin ist geregelt, wieviel "H" vom Nachbargrundstück einzuhalten ist. Mit "H" bezeichnet man die Höhe des jeweiligen Bauwerks. Errichtet der Nachbar also zum Beispiel ein 3 m hohes Häuschen und schreibt die Landesbauordnung vor, dass 0,6 H Abstand einzuhalten sind, muss der Nachbar 1,8 Meter (= 3m x 0,6) von der Grundstücksgrenze "wegrücken".
Erkundigen Sie sich einmal bei Ihrer Gemeinde oder bei Ihrem Rechtsanwalt, welche Regelungen es zum Gebäudeabstand gibt. Denn im Abstandsrecht herrscht ein Gesetzesdurcheinander, bei dem selbst Gesetzeskundige schnell den Überblick verlieren.



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