Re: versteckte Mängel am Holzbalkon


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Abgeschickt von Foni am 20 Februar, 2006 um 16:35:29:

Antwort auf: versteckte Mängel am Holzbalkon von Matthias am 20 Februar, 2006 um 16:07:55:

Wahrscheinlich geht die Gewährleistung des Unternehmers nicht über 5 Jahre hinaus. Dies wäre allerdings zu prüfen. Wenn das so ist, sähe ich keine Möglichkeit den Unternehmer haftbar zu machen. Versteckte Mängel würde bedeuten, dass der Unternehmer vorsätzlich gehandelt hat. Hier scheint es ein "normaler" Baumangel zu sein. Sie werden Müghe haben einen Vorsatz nachzuweisen. Im Zweifel sollten Sie einen Anwalt für Baurecht aufsuchen.



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