Re: Vereinigungsbaulast


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Februar, 2006 um 21:50:55

Antwort auf: Vereinigungsbaulast von Annett am 20 Februar, 2006 um 14:45:30:

Die Vereingigungsbaulast führt vereinfacht gesagt dazu, dass die verschiedenen Grundstücke hinsichtlich ihrer Bebauung, wie ein Grundstück beurteilt werden. Bei Neubauten, Erweiterungen usw. sind weiterhin die Abstandflächenregeln zu berücksichtigen und deren Einhaltung zu gewährleisten. Wie sich dies im konkreten Fall gestaltet kann durch einen Architekten oder die genehmigende Behörde beraten werden.

: Ein Grundstück, welches aus mehreren Flurstücken besteht, die teilweise bebaut sind und mittlererweile veräußet wurden, ist mit einer Vereinigungsbaulst belastet. Die Baulst war für die damalige Bebauung und Teilung nötig. Welche Vor- und vor allem welche Nachteile ergeben sich für die einezelenen Eigentümer der Flurstücke? Muß bei jeder beulichen Veränderung, die einer der Eigentümer auf seinem Grundstück vornimmt die nachbarschaftliche Zustimmung erfolgen? Können ohne weiteres Grenzbebauungen vorgenommen werden? Kann mir jemand einen Tip geben, wo ich was darüber lesen kann oder hat jemand (schlechte) Erfahrungen gemacht? Danke für Eure Antworten.





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