Re: Hang


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Abgeschickt von Wilhelm-Gast am 14 April, 2005 um 08:47:40:

Antwort auf: Hangsicherung von gast am 13 April, 2005 um 18:12:21:

Der Nachbar hat nur dann ein Mitspracherecht, wenn sie dort beispielsweise größere Heckenpflanzen setzen, um den Hang zu befestigen. Da es wohl Ihr Hang ist, muß der Nachbar nicht an den Kosten beteiligen.
Jeder Grundstückseigentümer darf das Niveau der Erdoberfläche bis zur Grundstücksgrenze erhöhen. Er muß dabei aber einen solchen Grenzabstand einhalten oder sonstige Vorkehrungen (z.B. Stützmauer) treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstückes insbesondere durch Abstürzen oder Abschwemmen ausgeschlossen ist. Einschränkungen können sich auch aus offentlich-rechtlichen Bestimmungen insbesondere dem Baurecht, dem Straßen- und Wegerecht sowie dem Wasserrecht, ergeben. Wir haben unseren Hang um Kosten zu sparen an den Nachbarn verkauft, was sich aber bei kleinen Flächen sicher nicht lohnt.



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