mindestanforderungen schallschutz im altbau


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Abgeschickt von wencke am 22 Februar, 2006 um 09:57:01

müssen die geltenden mindestanforderungen für den schallschutz auch für altbauten gelten? die wohnungen sind letztes jahr saniert worden, die alten konstruktionsböden und dielen sind belassen worden. der bauträger hatte noch einen zusätzlichen aufbau gewählt, den der neue eigentümer allerdings entfernt hat. eine schallmessung ergab, dass die mindestanforderungen nicht eingehalten werden. gibt es gerichtsurteile, die belegen, dass diese anforderungen auch für altbauten gelten?



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