Eigeheimzulage für 2005


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Abgeschickt von Thomas Schaffelhofer am 23 Februar, 2006 um 11:40:18

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Eine zuvor unentgeltlich bewohnte Wohnung wurde von meiner Frau und mir im Dezember mit einem notariellen Kaufvertrag erworben. Der Kaufvertrag sah vor, dass die erste Rate über 85.000 Euro am 31.01.2006 zu begleichen ist. Die abschließende Rate von 35.000 Euro ist im Jahr 2006 nach dem Ausbau des Dachgeschoßes zu bezahlen. So weit so gut!!!
Jetzt haben wir für 2005 einen Antrag für Eigenheimzulage beantragt. weil ja der Kaufvertrag am 23.12.2005 unterschrieben wurde!! Gestern kam nun ein Schreiben vom Finanzamt mit der Ablehnung unseres Antrages für 2005 mit der Begründung, dass die Anschaffungskosten erst am 31.1.2006 fliesen und somit keine Eigenheimzulage gewährt werden kann. Wir bekommen nun nur noch die Förderung für 7 Jahre weil ja 2005 keine gewährt werden kann!!!!
Jetzt sagte uns das Finanzamt, dass wir 2005 wenigstens die Notarkosten ansetzen können. Nun die Frage, bekomme ich 2005 weil ich ja Notarkosten (ca.1000 Euro)hatte, wenigstens meine Kinderzulagen für meine zwei Kleinen oder richtet sich das auch nach bestimmte Ausgaben?
Zweite Frage: Wenn ich den Antrag erst für 2006 eingereicht hätte, würde ich dann für die folgenden acht Jahre meine Zulagen bekommen? Wenn ja, kann ich den eingereichten Antrag widerrufen und für 2006 einreichen??

Viele Grüße,
Thomas




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