Re: Hilfe ????


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Abgeschickt von SandraGellner am 14 April, 2005 um 09:16:00:

Antwort auf: Hilfe!!!!!! Referat über Baurecht von Katrin1981 am 13 April, 2005 um 16:47:48:

Im Internet gibt es jede Menge Informationen, Bücher mit dem Titel gibt es auch und in jeder Bücherei gibt es meterweise Papier über Baurecht! Oder suchst Du ein fertiges Referat? :-)Empfehlenswert für den Käufer eines Grundstücks ist die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis - soweit in den Bundesländern vorhanden. Das Baulastenverzeichnis wird nicht wie das Grundbuch beim Amtsgericht geführt, sondern bei der Baubehörde. Baulasten können einen erheblichen Einfluß auf die beabsichtigte bauliche Nutzung eines Grundstücks haben. Es handelt sich dabei um Grundstücksbelastungen eigener Art, die – wie gesagt – nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, sondern aus einem eigenen Register, dem Baulastenverzeichnis. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, darf das beim Landreis oder der Stadt geführte Baulastenverzeichnis einsehen.
Als Baulasten (=offentlich-rechtliche baubeschränkungen) können z.B. Leitungsrechte, Wegerechte, das Recht, auf einem Grundstück Kfz-Einstellplätze zu halten, Grenzüberbauungsrechte und Grenzbebauungsrechte bzw. Rechte zur Nichteinhaltung der baurechtlichen Abstandsflächen, in Betracht kommen. Das Gegenteil sind zivilrechtliche Baubeschränkungen die entweder im Grundbuch dinglich gesichert sind oder schuldrechtlich vereinbart sind. Da Baulasten auf die baurechtliche Nutzbarkeit des Grundstücks eine erhebliche Auswirkung haben können, empfiehlt es sich für denjenigen, der ein Grundstück bebauen will, das Baulastenverzeichnis einzusehen. Was zu berücksichtigen ist: Nicht in jedem Bundesland gibt es Baulasten und Baulastenverzeichnisse. Bayern und Brandenburg kennen diese baurechtlichen Instrumente beispielsweise nicht. In Bayern gibt die Baubehörde Auskunft über Abstandsflächenübernahmen.
Baulasten verpflichten also den Grundstückseigentümer und dessen Rechtsnachfolger zu einem auf das Grundstück bezogene Tun, Dulden oder Unterlassen, das nicht schon nach den bestehenden Vorschriften des Baurechts im weitesten Sinne verlangt werden kann. Solche Baulasten können, da sie einer Grunddienstbarkeit vergleichbar sind, auf den Beleihungswert eines Grundstücks einen gewissen Einfluss haben. Beispiele für Baulasten sind Grenzabstände, Bauerhaltungspflichten und Nutzungslasten, z. B. für Garagen, die zu einem anderen Grundstück gehören..............


: Hallo,
: ich muss ein Referat über das Thema Baulast verfassen und hab überhaupt keine Ahnung von diesem Thema!! Brauche aber unbedint eine gute Bewertung um den Lehrgang abschließen zu können!!
: Hat vielleicht jemand Informationen über das Thema oder einen Vorschlag wie man es aufbauen könnte??
: Das genaue Thema lautet: Baulast- rechtliche Möglichkeiten, Darlegung von Inhalten, Verfahren und Anwendungsformen!!
: Hoffe ihr könnt mir helfen!!
: Danke schon mal im Voraus!!
: Gruß Katrin




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