Re: Fenster in Grenzwand


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Abgeschickt von Ben0510 am 23 Februar, 2006 um 12:22:10:

Antwort auf: Fenster in Grenzwand von fritzi am 20 Februar, 2006 um 15:57:03:

........wenn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zu erwarten sind ?

Ich hatte ein ähnliches Problem und hab sofort einen Garagenbau hingesetzt :-)

Das Nachberechtsgesetz hat nachbarschützende Wirkung. Er wird ohne Zustimmung kein Fenster bauen dürfen. Die Beeinträchtigung ist schon gegeben, wenn Sie einen Strauch in die Nähe des Fensters pflanzen möchten. Sie müssen zwei bis 2,50 m in alle Richtungen vom Fenster entfernt bleiben. Wer ein Fenster in der Grenzwand hat, hat auch das Recht auf Sonneneinstrahlung.

https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=9790


: Hallo,

: mein neuer Nachbar, dessen Hauswand direkt an meiner Grundstücksgrenze steht, will (muß) das Haus komplett sanieren. Bisher sind nur kleine Fenster drin. Laut Nachbarrecht muß er, falls er größere Fenster einbauen will, mich fragen. Laut Fenster- und Lichtrecht, muß ich ihm dass aber erlauben, wenn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen durch die Fenster zuerwarten sind. Wann spricht man von Beeinträchtigungen ? Besteht Bestandsschutz für die alten Fenster? Wo findet man es Urteile zu diesem Thema im Internet ?




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