Re: Putzschäden mit Anstrich verdecken ?


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Abgeschickt von Foni am 23 Februar, 2006 um 16:21:05:

Antwort auf: Putzschäden mit Anstrich verdecken ? von wilhelm am 22 Februar, 2006 um 19:11:32:

Wenn Sie den Mangel vor oder in der Abnahme gerügt haben, ist der Unternehmer beweislastig. Das bedeutet, er muß nachweisen, dass kein Mangel besesteht bzw. die gedachte Beseititung geeignet ist. Fordern Sie die fachgerechte Bewertung seiner Maßnahmen.



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